Ein Gutachter hat die Aufgabe, anhand der gültigen Normen und Merkblätter Schäden an der Bauausführung zu erkennen. Dabei gilt es, die Ursache dieser Schäden zu analysieren und die Verantwortlichkeit festzustellen. Es spielt keine Rolle, welche Art von Gutachten erstellt wird, der Gutachter muss stets unabhängig und unbefangen seine Feststellungen treffen. Es gibt zwei Arten von Gutachten - das Privatgutachten und das Gerichtsgutachten. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Lüneburg/Stade bieten wir folgende Leistungen an:
Das Privatgutachten dient in der Regel einer Schlichtung zwischen Auftragsnehmer und Auftragsgeber. Dazu kann es erforderlich sein, daß vorab eine Vereinbarung getroffen wird, die beide Parteien an die Ergebnisse des Gutachtens binden. Das heißt beide Parteien beugen sich der Entscheidung des Sachverständigen über eine Erneuerung und/oder einen Preisnachlass.
Anders sieht es beim Gerichtsgutachten aus. Hier unterscheiden wir zwischen einem Beweissicherungsverfahren und einem Klageverfahren. Beim Beweissicherungsverfahren handelt es sich mehr oder weniger um ein gerichtliches Privatgutachten, welches jedoch von beiden Parteien anerkannt werden muss. Wird man sich nach der Beweissicherung nicht einig, so erfolgt dann der Klageweg, mit dem Gerichtsurteil als Ende. Das Wichtigste beim Gerichtsgutachten ist der Beweisbeschluss. Dieser wird in der Regel vom Antragssteller formuliert und vom Gericht übernommen.